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Fluso Gleitschirmschule

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Langendorf, 01.11.2022

AGB FLUSO Gleitschirmschule KLG (im

Folgenden als FLUSO bezeichnet)

Vorbemerkung

Dein Interesse am Angebot von FLUSO freut uns sehr.

Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt bei den schweizerischen

Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist Deine Eigenverantwortung.

Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei FLUSO kommt ein Vertrag zwischen Dir

und FLUSO zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind

integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu

studieren.

Bedingungen für Schnuppertage, Schulung, Kurse, Passagierflüge, Events und

Reisen (AGB)

1. Teilnehmer

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung

von FLUSO, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine

krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme

ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der

Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen.

2. Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung kann per E-Mail, über ein Anmeldeformular

(elektronisch oder Papier), per Post oder telefonisch erfolgen. Mit der

schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch FLUSO ist die Buchung für den

Teilnehmer und für FLUSO verbindlich. Teilnehmern von Auslandsveranstaltungen

geht spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn eine Rechnung zu, die innerhalb der

angegebenen Frist auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Die Kurse und Weiterbildungen

sind vor Antritt der Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistet Zahlungen

berechtigen FLUSO die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Bezahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich sofort nach

Rechnungserhalt zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung

bezahlt werden. FLUSO behält sich aber das Recht vor per Nachnahme oder

Vorauszahlung zu liefern.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Muss ein Teilnehmer eine gebuchte Reise aus persönlichen

Gründen annullieren, gelten folgende Annullierungsgebühren. 60 – 30 Tage vor

Reisebeginn 25% des Arrangement-Preises. 30 – 15 Tage vor Reisebeginn 50% des

Arrangement-Preises. 14 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Arrangement-Preises.

Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige

Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00/Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der

Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Die

Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere

Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern der

Teilnehmer eine solche abgeschlossen hat. Die Leistungen richten sich nach der

jeweils geltenden Versicherungspolice. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung

ist Sache der Teilnehmer und wird von FLUSO dringend empfohlen.

4. Rücktritt durch FLUSO

Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behält

sich FLUSO vor, eine Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen.

Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Das gleiche gilt

für den Fall der Nichtdurchführbarkeit des Kurses oder der Veranstaltung wegen

höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesem Fall

ausgeschlossen.

5. Kompetenzen

Den Anweisungen des Betreuungspersonals von FLUSO und deren

Erfüllungsgehilfen, insbesondere der Fluglehrer, Startleiter und

Passagierpiloten während, vor und nach Flügen, ist strikte Folge zu leisten.

Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer

unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport

vom Startplatz ist stets gewährleistet.

6. Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch

stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen des Vertrages.

7. An-/Abreise- Transporte

Wird die An- und Abreise, sowie Fahrten am Kurs- oder

Reise-Ort im Bus von FLUSO angeboten, erfolgt diese zum Selbstkostenpreis und

ist je nach Ausschreibung im Pauschalpreis inbegriffen. (Siehe

Fahrkostenreglement Flugschulbus)

8. Preisänderungen

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung

bekannten Stand. FLUSO behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis

im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen

wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Schulungstage, Kurstage oder

Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in

Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Ablauf der Kursdauer

oder vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des

Veranstaltungspreises

10. Ausbildungspauschale

Die Ausbildungspauschale umfasst die Ausbildung bis zum Brevet, während

max. 16 Monaten oder 80 Höhenflügen. Sie Beinhaltet den Schnuppertag, den Grundkurs,

die Höhenflugschulung und den Theoriekurs. Die 16 Monate werden ab dem Datum des

Grundkurses gemessen. Zusätzliche Höhenflüge oder Verlängerungen der Ausbildungspauschale

können erworben werden.

10. Passagierflüge

Gutscheine sind zwei Jahre gültig ab Ausstelldatum. Die

Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Passagierpilot kann einen

Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben, absagen oder

beenden (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall

Folge zu leisten.

11. Haftungs-Ausschluss

Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung

des Hängegleitersportes ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme an der

Gleitschirmausbildung, Weiterbildung, an Flugreisen und Probeflügen erfolgt

grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Die Haftung von

FLUSO und ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des

Teilnehmers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist

ausgeschlossen und wird ausdrücklich wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss

gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des

Schadens. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich, dass seine

Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber für die

Lufttüchtigkeit seiner Flugausrüstung verantwortlich. Der Teilnehmer übernimmt

für sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirm- oder Hängegleiter-Flüge die

volle Verantwortung. Die Teilnehmer sind selber für gutes, knöchelstützendes

Schuhwerk und angemessene Bekleidung, sowie genügende Flüssigkeits- und

Nahrungsaufnahme an den Ausbildungstagen verantwortlich. Ausbildungskontrollblatt,

Flugbuch und Versicherungsnachweise sind bei allen Flügen mitzuführen.

Schnuppertage und Ausbildungstage können im Interesse der Sicherheit kurzfristig

verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden. Für Schäden und Diebstahl der

persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer in FLUSO-Fahrzeugen (inkl. Anhänger)

haftet FLUSO nicht.

12. Versicherung

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer

Veranstaltung von FLUSO, bei Antritt der Reise über eine obligatorische

Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und

Fallschirmen, gültig im jeweiligen Reiseland, mit einer Garantiesumme von CHF

2’000’000.00 pro Schadenfall, zu verfügen. Insbesondere die gesetzlichen

Vorschriften über den obligatorischen Abschluss einer Haftpflichtversicherung

von Dritten auf Erde (Art. 10 VLK, SR 748.121.11) sind zu beachten. Weiter

versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten, die durch Unfall und

Krankheit während der Reise, sowie Bergung und Rückführung, entstehen, selber

aufkommt. Es ist dringend empfohlen gegen die oben erwähnten Risiken genügen

versichert zu sein. Fluggeräte der FLUSO Gleitschirmschule sind pauschal für

die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer

seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene Flughaftpflichtversicherung

obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul-

und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht

werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.

Bedingungen für Kauf- und Kommissionsverträge

1. Umtausch, Rückgabe und Beanstandungen

Es obliegt dem Kunden, die Ware sofort bei der Lieferung zu

überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von seiner Bestellung zu

beanstanden. Besagte Beanstandungen oder Reklamationen müssen FLUSO innerhalb

kürzester Zeit, höchstens innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung, per

E-Mail oder Einschreiben mitgeteilt werden. Unvollständige, vom Kunden

beschädigte, beschmutzte Artikel oder solche mit Gebrauchsspuren, werden im

Allgemeinen nicht zurückgenommen. Die Versandkosten im Falle einer Rückgabe der

Ware sind vom Kunden zu übernehmen. Herabgesetzte Ware und/oder Ware für die

nicht der Listenpreis bezahlt wurde, können nicht beanstandet werden.

2. Kommissionsverträge

Auf Wunsch nimmt FLUSO (Kommissionär) Ausrüstungen von

Schülern und Piloten (Kommittenten), welche mit dem Gleitschirmfliegen oder der

Ausbildung aufhören, in Kommission. FLUSO verkauft die Ausrüstungen zu

marktüblichen Preisen. Der erzielte Verkaufspreis wird zwischen dem

Kommittenten und FLUSO hälftig geteilt.

3. Vertragsauflösende Bestimmungen

Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht oder nur

teilweise nicht nachkommen oder einen Zahlungstermin nicht einhalten, so behält

sich FLUSO das Recht vor, entweder die sofortige Zahlung sämtlicher noch

ausstehenden Beträge, welcher Art sie auch seien, zu fordern, sämtliche

Lieferungen einzustellen oder den laufenden Vertrag aufzulösen. Geliefert Ware

bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FLUSO.

4. Anwendbares Recht / Streitfälle

Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist 4513 Langendorf.

Mahngebühren betragen:

– Ab der 1. Mahnung Fr. 10.-

– Ab der 2. Mahnung Fr. 50.-

– Ab der 3. Mahnung 10% des Warenwertes mindestens Fr. 250.-

– Ab der Betreibung 20% des Warenwertes mindestens Fr. 450.-

Bedingungen betreffend Internet und E-Mail

Im Allgemeinen

FLUSO stellt im Internet Informationen aus eigenen und

fremden Quellen zur Verfügung. Die Informationen können gespeichert, unter

Quellenangabe übersetzt, übermittelt oder sonst wie weiter verwendet, sowie für

nicht kommerzielle Zwecke ausgedruckt werden. Ferner dürfen Links zur Webseite

von FLUSO erstellt werden. Veränderung und Verfälschung von Informationen sind

untersagt.

Haftungsausschluss

FLUSO bietet keine Gewähr für die im Internet zur Verfügung

gestellten Informationen. FLUSO haftet in keinem Fall für Verluste oder

Schäden, die wegen Benutzung und Abfragen der FLUSO Website oder wegen

Verknüpfungen mit anderen Websites entstehen können. Der Haftungsausschluss

gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit, Gültigkeit und Verfügbarkeit

der Informationen.

Datenschutz

Die Übermittlung persönlicher Daten über das Internet

erfolgt auf eigenes Risiko. Ihre Daten werden von FLUSO und deren Mitarbeitern

bestimmungsgemäss und vertraulich behandelt. Insbesondere werden sie nicht an

Dritte weitergegeben. Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von FLUSO im

Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf

hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer

nach derzeitigem Stand der Technik nicht voll ausgeschlossen werden kann, dass

sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten

Daten verschaffen.

Foto und Film

Alle Foto- und Filmaufnahmen, die während sämtlichen

Dienstleistungen und Veranstaltungen von FLUSO oder den Teilnehmern gemacht

werden, dürfen für Werbezwecke durch FLUSO und ihre Partner genutzt werden.

Teilnehmer, die nicht eindeutig auf durch FLUSO und ihre Partner zu Werbezwecken

genutztem Foto- und Filmmaterial zu erkennen sein möchten, teilen dies FLUSO

bei Vertragsabschluss schriftlich mit.

FLUSO Gleitschirmschule KLG

Moritz Leiser und Eliane Ott

Bahnhofstrasse 7

4513 Langendorf